Während die Trinkwasserhygiene im kommunalen Wassernetz in der Regel einwandfrei ist, stellt deren Erhaltung in Gebäuden eine Herausforderung dar.

WasserAusgabe:
76/2024

Während die Trinkwasserhygiene im kommunalen Wassernetz in der Regel einwandfrei ist, stellt deren Erhaltung in Gebäuden eine Herausforderung dar.

Das Trinkwasser auf dem Bödeli ist von hervorragender Qualität und darf bedenkenlos ab dem Hahn getrunken werden. Das gesamte Wassernetz wird laufend überwacht und kontrolliert. Bis zum Gebäudeeintritt einer Wasserleitung liegt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität bei der IBI.
Für die einwandfreie Trinkwasserbeschaffenheit in der hausinternen Installation ist die Eigentümerschaft verantwortlich und wird für diese oft zur Herausforderung.

Inhaber*innen und Betreiber*innen in der Pflicht
Laut Lebensmittelgesetz gelten auch Inhaber*innen und Betreiber*innen von Kalt- und Warmwasserinstallationen als Betreiber eines Lebensmittelbetriebes und damit als Wasserversorger. Sie sind verpflichtet, jederzeit hygienisch einwandfreies Trinkwasser an ihre Verbraucher abzugeben und ihre Wasserinfrastruktur periodisch zu unterhalten. Beispiele für solche Lebensmittelbetriebe sind Mehrfamilienhäuser, Ferienwohnungen, Schulhäuser, Turnhallen, öffentliche Gebäude, Schwimmbäder, Hotels und Restaurationsbetriebe.

Das Ziel der Trinkwasserhygiene ist es, die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers in der Trinkwasserinstallation zu bewahren.

Steven Brauer, Fachperson Installationskontrolle Gas/Wasser

Risiko Legionellen
Jedes Jahr erkranken in der Schweiz zwischen 500 und 700 Personen an der Legionärskrankheit, einer schweren atypischen Form der Lungenentzündung. Verursacht wird sie durch Bakterien der Gattung Legionella. Legionellen kommen natürlicherweise im Süsswasser vor und gehören zur Familie der Legionellaceae und zum Genus Legionella. Alle Legionellenarten sind potenzielle Krankheitserreger beim Menschen. Die bedrohlichste Art, Legionella pneumophila, ist für etwa 90 % aller Erkrankungen verantwortlich. Als wichtigste Infektionsquelle gilt nicht fachgerecht erwärmtes Leitungswasser, das in Form feiner Tröpfchen (Aerosole), die den Erreger enthalten, über die Atemwege aufgenommen wird. Der Konsum von Trinkwasser, das Legionellen in geringer Konzentration enthalten kann, ist dagegen unbedenklich.

Kontrolle der Temperaturen im Warm- und Kaltwasserkreislauf
Kontrolle der Temperaturen im Warm- und Kaltwasserkreislauf

Meldepflicht und Massnahmen im Bedarfsfall
Ein positiver legionellenbefund muss dem kantonsärztlichen Dienst innerhalb einer Woche gemeldet werden. Je nach Befund kommt es zu einem Betriebsverbot der betroffenen Wasserinstallation, möglicherweise mit negativen finanzellen Auswirkungen für das betroffene Unternehmen.
Werden im Rahmen eines Trinkwasser-Checks oder -Monitorings erhöhte Legionellenwerte festgestellt, erarbeiten wir zusammen mit dem/der Kund*in eine Gefährdungsanalyse und einen Massnahmeplan. Darin festgehalten werden auch die erforderlichen Nachuntersuchungen, deren Zeitpunkt sowie nötige Verbesserungsmassnah­men in der Infrastruktur.  

Entnahme einer Wasserprobe - diese wird anschliessend im IBI-eigenen oder einem externen Labor ausgewertet
Entnahme einer Wasserprobe - diese wird anschliessend im IBI-eigenen oder einem externen Labor ausgewertet

Unsere Tipps

Die Wassertemperatur ist aus hygienischer Sicht eine kritische Grösse. Temperaturen zwischen 25°C und 55°C sollten unbedingt vermieden werden, denn in diesem Bereich ist die Vermehrung pathogener Mikroorganismen besonders ausgeprägt.

 

Kaltwasser:

Das Kaltwasser darf die Temperatur von 25°C nicht überschreiten. Das gilt für die gesamte Trinkwasserinstallation vom Gebäudeeintritt bis zur Entnahmestelle.

 

Warmwasser:
Um das Risiko einer Legionellenkontaminierung zu reduzieren, muss die Warmwassertemperatur im gesamten zirkulierenden System über 55°C liegen.

 

Stehendes Wasser:

  • Bei Wasserinstallationen ohne Verbrauch oder Leitungen mit stehendem Wasser (z.B. bei unbelegten Hotelzimmern) müssen alle 3 Tage die Armaturen im Gebäude nacheinander (vorzugsweise von unten nach oben) geöffnet werden, so dass das Kalt‐ und Warmwasser in den Leitungen für mindestens 30 Sekunden abfliessen kann.

  • Das Absperren und komplette Entleeren der Gebäudeinstallation wird lediglich bei Frostgefahr empfohlen.

  • Nach längeren Standzeiten (z.B. nach Betriebs- oder Schulferien, Betriebsübernahmen, Unterhalts- und Revisionsarbeiten) oder bei Abnahmen von Neuinstallationen, ist das Wasser bei allen Absperrarmaturen mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstante fliessen zu lassen. Um eine genügende Durchströmung der Verteilleitungen zu erreichen, sollten mehrere Entnahmestellen gleichzeitig geöffnet werden. Die Spülung muss für die Kalt- und Warmwasserinstallationen getrennt erfolgen.

  • Da sich die Legionärskrankheit vor allem über die eingeatmete Luft in der Lunge festsetzt, ist die Bildung von Aerosolen unbedingt zu vermeiden - keine Spülungen via Duschbrausen!

  • Nach der Wiederinbetriebnahme wird eine bakteriologische Untersuchung der Warm‐ und Kaltwasserinstallation empfohlen.

 

Trinkwasser-Wartungsplan:

Ein Trinkwasser-Wartungsplan verschafft Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Bestand­teile ihrer Installation, deren Betriebsweisen und Wartungsmassnahmen. Der Plan enthält Checklisten und Vorlagen und dient dem verantwortlichen Haustechniker als Arbeitshilfe.

Periodische Kontrollen der hausinternen Installation sichern die Trinkwasserhygiene in Gebäuden
Periodische Kontrollen der hausinternen Installation sichern die Trinkwasserhygiene in Gebäuden

Gut beraten
Jedes Gebäude ist individuell und erfordert eine eigene Beurteilung. Die IBI unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Trinkwasserhygiene. Müssen Sie Ihre Installation anpassen oder möchten Sie Massnahmen zur Gewährleistung der Hygiene umsetzen? Wir stehen Ihnen beratend zur Seite:

 

Installationskontrolle Gas/Wasser
Telefon +41 33 826 74 70
installationskontrolle@ibi.ch

Kommentare